SEPA-Zahlungen, die ab dem 1. Januar 2021 mit einem in Großbritannien ansässigen SEPA-Teilnehmer ausgeführt oder abgewickelt werden, müssen folgende Informationen enthalten:
Vom Absender für SEPA-Anweisungen (SCT) und zur sofortigen Überweisung (SCTInst):
- Die vollständigen Adressdaten des Absenders
- Den BIC-Code der Empfängerbank, wenn die ausführende Bank diese Information ausdrücklich vom Absender anfordert
Vom Gläubiger für SEPA Direct Debit (SDD Core) und SEPA B2B-Lastschriften (SDB):
- Die vollständigen Adressdaten des Schuldners
- Der BIC-Code der Schuldnerbank, wenn die Gläubigerbank diesen ausdrücklich vom Gläubiger anfordert
Für die Umsetzung mit SAP wurde der folgende OSS Hinweis erstellt:
SAP Note 2768412 – Recommendations for Brexit in FI
Information vom European Payments Council:
Brexit reminder: how to get ready for the end of the transition period