Brexit: SAP und SEPA Zahlungen ab 01.01.2021

VonFlorian Matzinger

Brexit: SAP und SEPA Zahlungen ab 01.01.2021

SEPA-Zahlungen, die ab dem 1. Januar 2021 mit einem in Großbritannien ansässigen SEPA-Teilnehmer ausgeführt oder abgewickelt werden, müssen folgende Informationen enthalten:

Vom Absender für SEPA-Anweisungen (SCT) und zur sofortigen Überweisung (SCTInst):

  • Die vollständigen Adressdaten des Absenders
  • Den BIC-Code der Empfängerbank, wenn die ausführende Bank diese Information ausdrücklich vom Absender anfordert

Vom Gläubiger für SEPA Direct Debit (SDD Core) und SEPA B2B-Lastschriften (SDB):

  • Die vollständigen Adressdaten des Schuldners
  • Der BIC-Code der Schuldnerbank, wenn die Gläubigerbank diesen ausdrücklich vom Gläubiger anfordert

Für die Umsetzung mit SAP wurde der folgende OSS Hinweis erstellt:

SAP Note 2768412 – Recommendations for Brexit in FI

Information vom European Payments Council:

Brexit reminder: how to get ready for the end of the transition period

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Florian Matzinger administrator